Justizgebäude


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · ge · bäu · de

Das Wort Jus­tiz­ge­bäu­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­ge­bäu­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­ge­bäu­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Justizgebäude" setzt sich aus den Begriffen "Justiz" und "Gebäude" zusammen. Es bezeichnet ein öffentliches Bauwerk, in dem juristische Angelegenheiten behandelt werden. Dazu gehören meist Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Institutionen des Rechtswesens. Justizgebäude sind oft durch eine repräsentative Architektur gekennzeichnet, die Autorität und Seriosität ausstrahlt. Sie sind zentrale Orte für die Rechtsprechung und dienen der Wahrnehmung von Rechtsgütern sowie der Durchführung von Verfahren und Anhörungen.

Beispielsatz: Das neue Justizgebäude wird nächsten Monat eröffnet und bietet moderne Räumlichkeiten für die Rechtsverhandlungen.

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