Justizpflege


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · pfle · ge

Das Wort Jus­tiz­pfle­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­pfle­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­pfle­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Justizpflege bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen und Aktivitäten, die auf die Unterstützung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Justizsystems abzielen. Dies kann die Verwaltung von Gerichtsverfahren, die Organisation von Gerichtsterminen und die Bereitstellung von Informationen für die Beteiligten umfassen. Die Wortform „Justizpflege“ setzt sich aus den Begriffen „Justiz“ (Rechtsprechung) und „Pflege“ (Bewahrung, Betreuung) zusammen. Sie impliziert somit eine sorgsame und verantwortungsvolle Handhabung der rechtlichen Angelegenheiten und dient der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Fairness innerhalb der juristischen Prozesse.

Beispielsatz: Die Justizpflege spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines fairen und transparenten Rechtssystems.

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