Justizverwaltungen


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · ver · wal · tun · gen

Das Wort Jus­tiz­ver­wal­tun­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­ver­wal­tun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­ver­wal­tun­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Justizverwaltungen bezeichnet den Organisations- und Verwaltungsbereich, der für die Aufgaben der Justiz zuständig ist. Dabei umfasst es sowohl die Verwaltungsaufgaben der Gerichte als auch der Strafverfolgungsbehörden. In der Mehrzahl wird das Wort "Justizverwaltungen" verwendet, um mehrere Verwaltungsstellen zu beschreiben. Es handelt sich dabei um eine substantivierte Form des Adjektivs "justiziell" in Verbindung mit dem Substantiv "Verwaltung". Die Justizverwaltungen sind verantwortlich für die reibungslose Organisation des Justizbetriebs, die Gewährleistung einer effektiven Justiz und die Verwaltung der Justizangelegenheiten.

Beispielsatz: Die Justizverwaltungen arbeiten eng zusammen, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

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