Kanzleibeamte


Eine Worttrennung gefunden

Kanz · lei · be · am · te

Das Wort Kanz­lei­be­am­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kanz­lei­be­am­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kanz­lei­be­am­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kanzleibeamte sind Beamte, die in einer Kanzlei tätig sind, meist im rechtlichen oder administrativen Bereich. Sie unterstützen Juristen bei der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, führen Akten, verwalten Dokumente und übernehmen organisatorische Aufgaben. Das Wort setzt sich aus „Kanzlei“ (einem bürokratischen oder juristischen Arbeitsplatz) und „Beamte“ (Personen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind) zusammen. Die Pluralform „Kanzleibeamte“ beschreibt mehrere dieser Fachkräfte, wohingegen die Grundform „Kanzleibeamter“ einen einzelnen Beamten bezeichnet.

Beispielsatz: Die Kanzleibeamten verwalteten alle wichtigen Dokumente mit großer Sorgfalt.

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