Kanzleibeamter


Eine Worttrennung gefunden

Kanz · lei · be · am · ter

Das Wort Kanz­lei­be­am­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kanz­lei­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kanz­lei­be­am­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kanzleibeamter ist ein Angestellter in einer Behörde oder Institution, der administrative und organisatorische Aufgaben in einer Kanzlei übernimmt. Diese Position erfordert in der Regel eine fundierte Ausbildung im öffentlichen Dienst oder in der Verwaltung. Kanzleibeamte sind zuständig für die Bearbeitung von Schriftstücken, die Führung von Akten sowie die Unterstützung von Vorgesetzten und Fachabteilungen. Der Plural des Begriffs lautet Kanzleibeamte.

Beispielsatz: Der Kanzleibeamter prüfte sorgfältig alle eingereichten Dokumente.

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