Kapitänsbürde


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · täns · bür · de

Das Wort Ka­pi­täns­bür­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­täns­bür­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­täns­bür­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Kapitänsbürde“ bezeichnet die offizielle Verantwortung und die Rechte eines Kapitäns auf einem Schiff oder in einer anderen Seefahrtsumgebung. Der Begriff setzt sich aus „Kapitän“, der Person, die das Kommando hat, und „Bürde“, einem Begriff für die Last oder Verantwortung, zusammen. In diesem Kontext beschreibt die Kapitänsbürde sowohl die Pflichten als auch die Befugnisse, die mit dem Kommando verbunden sind, einschließlich der Sicherheit der Besatzung, des Schiffs und der gesetzlichen Vorgaben. Die Kapitänsbürde ist somit ein zentrales Element der Schiffsführung und -verantwortung.

Beispielsatz: Die Kapitänsbürde liegt auf dem Tisch, bereit für den nächsten Schiffsführer, der seine Reise antreten möchte.

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