Kapitaldeckungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · de · ckungs · ver · fah · ren

Das Wort Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungsansatz, bei dem die Beiträge der Versicherten in einem individuellen Kapitalstock angespart werden. Im Gegensatz zur umlagefinanzierten Rentenversicherung, wo die aktuellen Beiträge zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden, ermöglicht dieses Verfahren eine direkte Verbindung zwischen den eingezahlten Beträgen und den späteren Leistungen. Es wird häufig in der privaten Altersvorsorge eingesetzt und erfordert eine vorausschauende Planung, um die notwendigen Mittel für die Zukunft anzusparen. Der Begriff setzt sich aus "Kapital" (Vermögenswert) und "Deckungsverfahren" (Weg zur Sicherstellung von Leistungen) zusammen.

Beispielsatz: Das Kapitaldeckungsverfahren sorgt dafür, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherten für ihre eigene Rentenansprüche angelegt werden.

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