Kapitaleigner


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · eig · ner

Das Wort Ka­pi­tal­eig­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­eig­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kapitaleigner ist eine natürliche oder juristische Person, die Kapital in ein Unternehmen investiert und dadurch Eigentümer des Unternehmens wird. Als Eigentümer hat der Kapitaleigner das Recht, Gewinnanteile zu erhalten und Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens auszuüben. Kapitaleigner tragen das Risiko des Unternehmens, können jedoch auch von dessen Erfolg profitieren. Der Begriff "Kapitaleigner" ist in der Grundform verwendet.

Beispielsatz: Der Kapitaleigner entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel im Unternehmen.

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