Kapitalgewinnsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · ge · winn · steu · er

Das Wort Ka­pi­tal­ge­winn­steu­er besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­ge­winn­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­ge­winn­steu­er" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kapitalgewinnsteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn erhoben wird, der aus dem Verkauf von Kapitalanlagen wie Aktien, Immobilien oder anderen Vermögenswerten resultiert. Sie wird in der Regel auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis der Anlage angewendet. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Kapitalgewinn" und "Steuer" zusammen. Kapitalgewinn bezeichnet den erzielten Gewinn, während Steuer die Abgabe an den Staat beschreibt. Diese Steuerart ist ein wichtiges Instrument der Besteuerung von Einkommen, die aus Investitionen stammen, und kann je nach Land unterschiedlich geregelt sein.

Beispielsatz: Die Kapitalgewinnsteuer wird auf die Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten erhoben.

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