Kapitalsteuern


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · steu · ern

Das Wort Ka­pi­tal­steu­ern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­steu­ern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­steu­ern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kapitalsteuern sind Abgaben, die auf das Einkommen aus Kapitalanlagen erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. In vielen Ländern werden Kapitalsteuern unterschiedlich behandelt, je nach Art des Einkommens und der Haltedauer der Anlagen. In Deutschland unterliegen Kapitalerträge einem speziellen Steuersatz, bekannt als Abgeltungsteuer. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Kapital“, das Vermögen oder Investitionen beschreibt, und „Steuern“, die staatlichen Abgaben darstellen. In dieser Form handelt es sich um den Plural von „Kapitalsteuer“.

Beispielsatz: Kapitalsteuern spielen eine wichtige Rolle in der Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

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