Kapitalvertreter


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · ver · tre · ter

Das Wort Ka­pi­tal­ver­tre­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­ver­tre­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kapitalvertreter“ setzt sich aus den Bestandteilen „Kapital“ und „Vertreter“ zusammen. „Kapital“ bezieht sich auf Vermögenswerte oder finanzielle Mittel, während „Vertreter“ eine Person bezeichnet, die stellvertretend für andere handelt. In diesem Kontext bezeichnet „Kapitalvertreter“ eine Person oder Institution, die die Interessen von Kapitalgebern oder Investoren vertritt, etwa in wirtschaftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten. Diese Form des Wortes ist im Plural oder Singular erweiterbar, z. B. als „Kapitalvertreterin“ für die weibliche Form.

Beispielsatz: Der Kapitalvertreter hat die Interessen der Investoren während der Hauptversammlung verteidigt.

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