Kartellanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Kar · tell · an · wäl · tin

Das Wort Kar­tell­an­wäl­tin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kar­tell­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kar­tell­an­wäl­tin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kartellanwältin“ bezeichnet eine weibliche Person, die als Anwältin spezialisiert ist auf das Kartellrecht. Das Kartellrecht regelt wettbewerbsbeschränkende Praktiken und Absprachen zwischen Unternehmen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Anwältin berät und vertritt Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten, die mit Wettbewerbsverstößen, Preisabsprachen oder anderen kartellrechtlichen Fragen zusammenhängen. In diesem zusammengesetzten Substantiv setzt sich „Kartell“ aus „Karten“ (hier im Sinne von Absprachen) und „Anwältin“ (für eine weibliche juristische Fachkraft) zusammen.

Beispielsatz: Die Kartellanwältin berät Unternehmen über wettbewerbsrechtliche Strategien.

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