Kassenzulassung


Eine Worttrennung gefunden

Kas · sen · zu · las · sung

Das Wort Kas­sen­zu­las­sung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kas­sen­zu­las­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kas­sen­zu­las­sung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kassenzulassung ist eine Genehmigung, die einer Einrichtung oder einem Dienstleister erteilt wird, um Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Sie gilt für unterschiedliche Bereiche im Gesundheitswesen wie Ärzte, Therapeuten oder Pflegeeinrichtungen. Die Kassenzulassung zeigt an, dass die Einrichtung oder der Dienstleister bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und sich an die geltenden gesetzlichen Vorgaben hält. Sie ermöglicht den Versicherten einer Krankenkasse, die Leistungen der zugelassenen Anbieter in Anspruch zu nehmen und diese direkt über ihre Krankenkasse abzurechnen, ohne die Kosten selbst vorzustrecken.

Beispielsatz: Die Kassenzulassung für das neue Arzneimittel wurde nach intensiven Prüfungen erteilt.

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