Kautionsrückerstattung


Eine Worttrennung gefunden

Kau · ti · ons · rück · er · stat · tung

Das Wort Kau­ti­ons­rück­er­stat­tung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kau­ti­ons­rück­er­stat­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kau­ti­ons­rück­er­stat­tung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kautionsrückerstattung bezeichnet die Rückzahlung einer hinterlegten Kaution, oft im Rahmen von Mietverhältnissen oder Verträgen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter oder Vertragspartner bei Beginn des Mietverhältnisses leistet, um mögliche Schäden oder ausstehende Zahlungen abzusichern. Wird das Mietverhältnis beendet und sind keine Ansprüche des Vermieters offen, erfolgt die Rückerstattung der Kaution an den Mieter. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Kaution“ (Sicherheitsleistung) und „Rückerstattung“ (Rückzahlung) zusammen.

Beispielsatz: Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach der Endabnahme der Wohnung.

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