Kavaliersdelikt


Eine Worttrennung gefunden

Ka · va · liers · de · likt

Das Wort Ka­va­liers­de­likt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­va­liers­de­likt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­va­liers­de­likt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Kavaliersdelikt" bezeichnet eine geringfügige Straftat, die meist als weniger schwerwiegend angesehen wird. Es handelt sich oft um ein Vergehen, das zwar gegen das Gesetz verstößt, jedoch in der Öffentlichkeit eher als nicht ernsthaft oder als Bagatelldelikt wahrgenommen wird. Häufig werden Kavaliersdelikte von den Betroffenen nicht als moralisch verwerflich angesehen, sondern als kleine Übertretungen, die in der Gesellschaft oft toleriert werden, wie beispielsweise Fahren ohne Führerschein oder das Stehlen geringwertiger Sachen. Der Begriff setzt sich aus "Kavalier", einem höfischen Titel, und "Delikt", einer Rechtsverletzung, zusammen.

Beispielsatz: Das Wegnehmen eines kleinen Gegenstands aus dem Laden wird oft als Kavaliersdelikt angesehen, obwohl es rechtlich bedenklich bleibt.

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