Kirchenbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Kir · chen · be · hör · de

Das Wort Kir­chen­be­hör­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kir­chen­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kir­chen­be­hör­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kirchenbehörde ist eine Institution innerhalb eines kirchlichen Gebildes, die für die Verwaltung und Organisation der Kirche verantwortlich ist. Sie kann verschiedene Aufgaben wahrnehmen, wie die Aufsicht über Kirchgemeinden, die Verwaltung von Finanzen und die Umsetzung von kirchenrechtlichen Angelegenheiten. Der Begriff setzt sich aus „Kirche“ und „Behörde“ zusammen, wobei „Behörde“ eine staatliche oder verwaltende Institution beschreibt. In vielen Fällen agiert die Kirchenbehörde auch in Abstimmung mit staatlichen Stellen, insbesondere in Fragen der Religionsfreiheit und des staatlichen Kirchenrechts.

Beispielsatz: Die Kirchenbehörde entschied über die neuen Richtlinien für die Gemeindearbeit.

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