Kirchenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Kir · chen · recht

Das Wort Kir­chen­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kir­chen­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kir­chen­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kirchenrecht ist das Rechtssystem, das in der katholischen Kirche Anwendung findet. Es umfasst die Vorschriften, Regeln und Gesetze, die das Leben und die Organisation der Kirche regeln. Das Kirchenrecht umfasst unter anderem Regelungen zu Glaubensfragen, dem Ablauf von Gottesdiensten, der Hierarchie innerhalb der Kirche, der Bestimmung von Pfarrern und Bischöfen sowie kirchlichen Rechtsstreitigkeiten. Es wird von der Kirchenleitung und den Kirchengremien festgelegt und ist bindend für alle Gläubigen und Institutionen der katholischen Kirche.

Beispielsatz: Das Kirchenrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb einer Religionsgemeinschaft.

Vorheriger Eintrag: Kirchenraum
Nächster Eintrag: Kirchenrechtler

 

Zufällige Wörter: Auftragssperre Chilenen Hürdenläufer wenigsagenden