Klägerseite


Eine Worttrennung gefunden

Klä · ger · sei · te

Das Wort Klä­ger­sei­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klä­ger­sei­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klä­ger­sei­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Klägerseite bezeichnet die Partei, die eine Klage vor Gericht einreicht. Sie besteht aus dem Kläger oder den Klägern, die ihre Forderungen oder Rechte vor Gericht geltend machen. Die Klägerseite fordert normalerweise eine bestimmte Entscheidung oder ein bestimmtes Urteil von einem Gericht, um ihre Interessen zu schützen oder eine bestimmte Situation zu klären. Der Begriff "Klägerseite" ist die grundlegende Form des Wortes und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Die Klägerseite präsentierte überzeugende Beweise während der Verhandlung.

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