Klägeranwalt


Eine Worttrennung gefunden

Klä · ger · an · walt

Das Wort Klä­ger­an­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klä­ger­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klä­ger­an­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Klägeranwalt ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Kläger“ und „Anwalt“ besteht. Es bezeichnet einen Rechtsanwalt, der eine Klägerin oder einen Kläger in einem Verfahren vertritt, das gegen eine andere Partei gerichtet ist. Der Klägeranwalt ist verantwortlich für die rechtliche Beratung und die Vertretung im Gericht, um die Ansprüche seines Mandanten durchzusetzen. In der Regel vertritt er die Interessen seiner Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wo es um Schadensersatzforderungen oder andere Ansprüche geht.

Beispielsatz: Der Klägeranwalt vertritt die Interessen seines Mandanten vor Gericht.

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