Klägerinnen


Eine Worttrennung gefunden

Klä · ge · rin · nen

Das Wort Klä­ge­rin­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klä­ge­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klä­ge­rin­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Klägerinnen" ist der Plural von "Klägerin", welche die weibliche Form des Substantivs "Kläger" ist. Eine Klägerin ist eine Person, die eine Klage vor Gericht einreicht, um ihre Rechte geltend zu machen oder für eine spezifische Forderung zu kämpfen. Der Begriff ist im rechtlichen Kontext gebräuchlich und beschreibt Frauen, die rechtliche Schritte unternehmen. In einer rechtlichen Auseinandersetzung können mehrere Klägerinnen auftreten, die gemeinsam ihre Ansprüche vertreten. Der Fokus liegt auf der aktiven Rolle der Frauen im Prozess, während die maskuline Form "Kläger" die männlichen Akteure beschreibt.

Beispielsatz: Die Klägerinnen fordern Schadensersatz für die erlittenen Verluste.

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