Koalitionsabgeordneten


Eine Worttrennung gefunden

Ko · ali · ti · ons · ab · ge · ord · ne · ten

Das Wort Ko­ali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ko­ali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ko­ali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Koalitionsabgeordneten" besteht aus der Grundform "Abgeordneten" und dem Präfix "Koalitions-". Ein Abgeordneter ist eine Person, die in einem Parlament oder einer politischen Organisation gewählt wurde, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Das Präfix "Koalitions-" deutet darauf hin, dass diese Abgeordneten Mitglieder einer Koalition sind, also einer politischen Vereinbarung zwischen mehreren Parteien, um gemeinsam eine Regierung zu bilden und politische Ziele zu verfolgen. Koalitionsabgeordneten sind demnach Abgeordnete, die einer Koalition angehören und deren politischen Richtlinien folgen.

Beispielsatz: Die Koalitionsabgeordneten diskutierten lebhaft über die neuen Gesetzesvorschläge.

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