Kollegialorgan


Eine Worttrennung gefunden

Kol · le · gi · al · or · gan

Das Wort Kol­le­gi­al­or­gan besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kol­le­gi­al­or­gan trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kol­le­gi­al­or­gan" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kollegialorgan ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam Entscheidungen treffen und Verantwortung tragen. Es handelt sich um eine Form der kollegialen Leitung, bei der die Mitglieder in gleichberechtigter Weise agieren und die Meinungen und Fachkenntnisse aller einfließen. Dieses Organ findet man häufig in politischen Gremien, Aufsichtsräten oder wissenschaftlichen Institutionen. Der Begriff setzt sich aus „Kollegial“ (gemeinschaftlich) und „Organ“ (Einheit, Körperschaft) zusammen und betont die kollektive Entscheidungsfindung. Kollegialorgane fördern oft die Transparenz und die Einbeziehung verschiedener Perspektiven in den Entscheidungsprozess.

Beispielsatz: Das Kollegialorgan traf sich regelmäßig, um wichtige Entscheidungen für die Organisation zu treffen.

Vorheriger Eintrag: Kollegialität
Nächster Eintrag: kollegialste

 

Zufällige Wörter: Festtagsstimmung mißmutigeren nichtöffentlichem parierter überlappenden