Kollektiveigentum


Eine Worttrennung gefunden

Kol · lek · tiv · ei · gen · tum

Das Wort Kol­lek­tiv­ei­gen­tum besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kol­lek­tiv­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kol­lek­tiv­ei­gen­tum" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kollektiveigentum bezeichnet Eigentum, das von einer Gruppe von Personen gemeinsam gehalten wird. Es steht im Gegensatz zum Individualbesitz, bei dem das Eigentum einer einzigen Person oder Entität gehört. Kollektiveigentum kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel in Genossenschaften, gemeinschaftlichen Wohnprojekten oder in Unternehmen, die der gemeinsamen Nutzung durch ihre Mitglieder dienen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „kollektiv“, was gemeinschaftlich oder gemeinschaftlich bedeutet, und „Eigentum“ zusammen, was den Besitz von etwas beschreibt. Kollektiveigentum fördert häufig das Prinzip der Solidarität und gemeinschaftlichen Verantwortung.

Beispielsatz: Kollektiveigentum fördert die gemeinsame Verantwortung und Nutzung von Ressourcen in der Gemeinschaft.

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