Kollektivvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Kol · lek · tiv · ver · trag

Das Wort Kol­lek­tiv­ver­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kol­lek­tiv­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kol­lek­tiv­ver­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. In diesem Vertrag werden die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern festgelegt. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitszeitregelungen, Gehälter, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Der Kollektivvertrag gilt für alle Mitarbeiter, die in der betreffenden Branche oder für den betreffenden Arbeitgeber tätig sind, unabhängig von ihrer individuellen Position oder Qualifikation.

Beispielsatz: Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten in einer bestimmten Branche.

Vorheriger Eintrag: Kollektivunternehmen
Nächster Eintrag: Kollektivverträge

 

Zufällige Wörter: Forschungsarbeiten geschwisterliche pikantesten prononcierte unverantwortlichstem