Kollektivvertragsverhandlungen


Eine Worttrennung gefunden

Kol · lek · tiv · ver · trags · ver · hand · lun · gen

Das Wort Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kollektivvertragsverhandlungen sind Gespräche und Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die darauf abzielen, Tarifverträge für bestimmte Branchen oder Unternehmen auszuhandeln. Diese Verträge regeln wichtige Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub. Der Begriff „Kollektivvertragsverhandlungen“ setzt sich aus „Kollektivvertrag“ (ein Vertrag, der für eine Gruppe von Arbeitnehmern gilt) und „Verhandlungen“ (Prozess des Austauschs und der Einigung) zusammen. Die Verhandlungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und fördern die Rechte und Interessen der Beschäftigten.

Beispielsatz: Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern sind von entscheidender Bedeutung für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

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