Kolonialverfassung


Eine Worttrennung gefunden

Ko · lo · ni · al · ver · fas · sung

Das Wort Ko­lo­ni­al­ver­fas­sung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ko­lo­ni­al­ver­fas­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ko­lo­ni­al­ver­fas­sung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kolonialverfassung bezeichnet die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die in einer Kolonie gelten. Sie regelt die Organisation der Verwaltung, die Rechte und Pflichten der Kolonialbehörden sowie die Beziehung zwischen der Kolonie und dem Mutterland. Häufig war die Kolonialverfassung geprägt von der Dominanz der kolonialen Mächte und schloss die lokale Bevölkerung oft von politischen Mitbestimmungsrechten aus. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Kolonie" und "Verfassung" zusammen, wobei "Kolonie" auf ein besetztes und verwaltetes Territorium hinweist.

Beispielsatz: Die Kolonialverfassung regelte die politischen Strukturen und Rechte in den neu gegründeten Überseegebieten.

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