Konfiskation


Eine Worttrennung gefunden

Kon · fis · ka · ti · on

Das Wort Kon­fis­ka­ti­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­fis­ka­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­fis­ka­ti­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konfiskation bezeichnet die Beschlagnahmung oder rechtliche Inbesitznahme von Vermögen oder Gütern durch staatliche Autoritäten. Diese Maßnahme erfolgt meist aufgrund von Delikten oder Straftaten, um die illegale Herkunft des Vermögens nachzuweisen oder zu verhindern. Die Form "Konfiskation" ist bereits die Grundform des Substantivs und wird im Deutschen verwendet. Die Konfiskation kann sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Kontext vorkommen und dient oft der Abschreckung oder Sanktionierung von kriminellen Handlungen.

Beispielsatz: Die Konfiskation des illegal erlangten Eigentums führte zu einer öffentlichen Debatte über Recht und Gerechtigkeit.

Vorheriger Eintrag: Konfiserie
Nächster Eintrag: konfisziere

 

Zufällige Wörter: regenerativem Schwefelbades Stofffrage Traumreise zerknüllter