Konfiszierens


Eine Worttrennung gefunden

Kon · fis · zie · rens

Das Wort Kon­fis­zie­rens besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­fis­zie­rens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­fis­zie­rens" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Konfiszierens" ist die Form des Verbs "konfiszieren" im Gerundium, das im Deutschen als substantivierte Verbform fungiert und oft die Handlung des Beschlagnahmens oder Einziehens bezeichnet. Es beschreibt den Prozess, in dem Eigentum oder Vermögenswerte von einer autorisierten Instanz, beispielsweise einer Behörde, rechtlich entzogen werden. Dies kann in verschiedenen Kontexten geschehen, zum Beispiel im Rahmen von Ermittlungen oder zur Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften. Die Handlung wird dabei häufig mit rechtlichen Maßnahmen oder Kontrollmaßnahmen in Verbindung gebracht.

Beispielsatz: Die Polizei war gezwungen, die illegalen Waren durch das Konfiszierens sicherzustellen.

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