Konfiszierung


Eine Worttrennung gefunden

Kon · fis · zie · rung

Das Wort Kon­fis­zie­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­fis­zie­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­fis­zie­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konfiszierung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem Eigentum oder Vermögenswerte einer Person gegen deren Willen enteignet oder beschlagnahmt werden. Diese Maßnahme erfolgt häufig im Kontext von Strafverfolgung oder zur Durchsetzung von Gesetzen. Die Konfiszierung kann sowohl in Bezug auf materielle Güter als auch auf immaterielle Werte stattfinden, wie zum Beispiel Geld oder Wertpapiere. Der Begriff leitet sich vom lateinischen "confiscare" ab, was "beschlagnahmen" oder "einziehen" bedeutet. In vielen Rechtsordnungen ist die Konfiszierung an bestimmte Bedingungen und Verfahren gebunden, um Eigentumsrechte zu wahren.

Beispielsatz: Die Konfiszierung des illegalen Besitzes erfolgte durch die Polizei.

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