Konkubinat


Eine Worttrennung gefunden

Kon · ku · bi · nat

Das Wort Kon­ku­bi­nat besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­ku­bi­nat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­ku­bi­nat" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konkubinat bezeichnet eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die in einer eheähnlichen Beziehung zueinander stehen, jedoch nicht formell verheiratet sind. Diese Form des Zusammenlebens kann sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Paare umfassen. Oft zeichnet sich das Konkubinat durch gemeinsame Haushaltsführung, emotionale Bindung und wirtschaftliche Partnerschaft aus, ohne die rechtlichen Verpflichtungen und Formalitäten einer Eheschließung. In einigen Rechtssystemen kann das Konkubinat spezifische rechtliche Anerkennung und Rechte in Bezug auf Unterhalt, Erbschaft oder Vermögensaufteilung haben, was je nach Land variiert.

Beispielsatz: Das Konkubinat der beiden Partner zeichnet sich durch eine enge, aber unverheiratete Lebensgemeinschaft aus.

Vorheriger Eintrag: Konkretisierungen
Nächster Eintrag: Konkubinate

 

Zufällige Wörter: einfahrende entliefst Grundunsinn Kniefall Verrieglungen