Konkursanträge


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · an · trä · ge

Das Wort Kon­kurs­an­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­an­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konkursanträge sind formale Gesuche, die bei einem zuständigen Gericht eingereicht werden, um das Insolvenzverfahren für ein Unternehmen oder eine Privatperson einzuleiten. Der Begriff setzt sich aus „Konkurs“, was die Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, und „Anträge“, dem Plural von Antrag, zusammen. Diese Anträge können von Gläubigern oder dem Schuldner selbst gestellt werden und sind ein wichtiger Schritt zur Regelung von Schulden und zur geordneten Abwicklung von Vermögenswerten. Das Verfahren dient dem Schutz der Gläubiger und einer fairen Verteilung der vorhandenen Mittel.

Beispielsatz: Die Zahl der Konkursanträge ist in den letzten Monaten stark gestiegen.

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