Konkurserklärung


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · er · klä · rung

Das Wort Kon­kurs­er­klä­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­er­klä­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Konkurserklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Schuldners, dass er zahlungsunfähig ist und seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Mit der Konkurserklärung gibt der Schuldner den Startschuss für ein Insolvenzverfahren. Dabei kann es sich entweder um eine freiwillige Konkurserklärung handeln, bei der der Schuldner selbst den Insolvenzantrag stellt, oder um eine erzwungene Konkurserklärung, bei der ein Gläubiger den Insolvenzantrag stellt. In beiden Fällen wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Interessen der Gläubiger wahrnimmt und die verbleibenden Vermögenswerte des Schuldners verwaltet und verteilt.

Beispielsatz: Die Konkurserklärung wurde gestern beim zuständigen Gericht eingereicht.

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