Konkurseröffnung


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · er · öff · nung

Das Wort Kon­kurs­er­öff­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­er­öff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­er­öff­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konkurseröffnung bezeichnet den offiziellen Beginn eines Insolvenzverfahrens, wenn ein Gericht das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners feststellt. Bei dieser Handlung wird der rechtliche Rahmen gesetzt, um die Gläubiger zu informieren und einen geeigneten Verwalter zu benennen. Die Konkurseröffnung führt zur Regelung der Vermögensverwertung und zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubigeransprüche. Das Wort setzt sich aus „Konkurse“ (Insolvenz) und „Eröffnung“ (Beginn) zusammen und ist ein Substantiv, das einen spezifischen rechtlichen Prozess beschreibt.

Beispielsatz: Die Konkurseröffnung des Unternehmens sorgte für große Unsicherheit unter den Mitarbeitern.

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