Konkursgericht


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · ge · richt

Das Wort Kon­kurs­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Konkursgericht ist eine Behörde, die für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist. Es handelt sich um ein spezialisiertes Gericht, das über die Eröffnung von Insolvenzverfahren entscheidet und die Abwicklung dieser Verfahren überwacht. Das Konkursgericht prüft die Anträge auf Insolvenz und führt in der Regel Verhandlungen mit den Gläubigern und dem Schuldner. Es ermittelt die Vermögenswerte des Schuldners, ordnet deren Verwertung an und verteilt das Erlös unter den Gläubigern. Das Konkursgericht ist somit ein entscheidendes Organ im Insolvenzrechtssystem zur Bewältigung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Beispielsatz: Das Konkursgericht entscheidet über die Eröffnung und Abwicklung von Insolvenzverfahren.

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