Konkursrechts


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · rechts

Das Wort Kon­kurs­rechts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­rechts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Konkursrechts" bezieht sich auf das Rechtsgebiet des Konkursrechts oder Insolvenzrechts. Es handelt sich um eine Zusammensetzung aus dem Substantiv "Konkurs" und dem Adjektiv "rechts". Das Konkursrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn eine natürliche oder juristische Person zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht begleichen kann. Es umfasst die Regelungen für die Insolvenzeröffnung, die Verwaltung des Vermögens, die Gläubigerbefriedigung und die mögliche Verfahrensbeendigung. Das Konkursrecht kann je nach Land unterschiedliche Vorschriften und Bestimmungen enthalten.

Beispielsatz: Das Konkursrecht regelt die Verfahren zur Abwicklung zahlungsunfähiger Unternehmen.

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