Konsistorialpräsident


Eine Worttrennung gefunden

Kon · sis · to · ri · al · prä · si · dent

Das Wort Kon­sis­to­ri­al­prä­si­dent besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­sis­to­ri­al­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­sis­to­ri­al­prä­si­dent" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Konsistorialpräsident" bezeichnet das Oberhaupt eines Konsistoriums, einer kirchlichen oder staatlichen Behörde, die für die Verwaltung und Aufsicht von Kirchenangelegenheiten zuständig ist. Die Hauptaufgabe des Konsistorialpräsidenten besteht darin, die organisatorischen sowie rechtlichen Aspekte innerhalb der betreffenden Institution zu leiten und die Interessen der Kirche zu vertreten. Der Titel impliziert sowohl eine administrative als auch eine repräsentative Funktion, die oft mit einer hohen Verantwortung und Entscheidungsgewalt verbunden ist. Der Begriff setzt sich aus "Konsistorium" und "Präsident" zusammen und beschreibt somit eine leitende Position innerhalb einer bestimmten institutionellen Struktur.

Beispielsatz: Der Konsistorialpräsident traf sich mit den Gemeindevertretern, um über wichtige Entscheidungen zu beraten.

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