Konsulartribun


Eine Worttrennung gefunden

Kon · su · lar · tri · bun

Das Wort Kon­su­lar­tri­bun besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­su­lar­tri­bun trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­su­lar­tri­bun" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Konsulartribun" bezieht sich auf ein Mitglied des Römischen Senats, das in der Zeit der Römischen Republik als Richter und Beamter fungierte. Diese Position wurde normalerweise von ehemaligen Konsuln eingenommen und hatte ähnliche Machtbefugnisse wie ein Konsul. Ein Konsulartribun konnte das Amt für ein Jahr bekleiden und hatte das Recht, Entscheidungen zu treffen und das Gesetz zu interpretieren. Während der Amtszeit konnte er nicht von anderen Beamten angeklagt oder gegen seine Entscheidungen Berufung eingelegt werden. Der Begriff "Konsulartribun" ist die Nominativform des Wortes.

Beispielsatz: Der Konsulartribun vertritt die Interessen seines Landes in diplomatischen Angelegenheiten.

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