Konsumentenschutzministerin


Eine Worttrennung gefunden

Kon · su · men · ten · schutz · mi · nis · te · rin

Das Wort Kon­su­men­ten­schutz­mi­nis­te­rin besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­su­men­ten­schutz­mi­nis­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­su­men­ten­schutz­mi­nis­te­rin" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Konsumentenschutzministerin" setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: "Konsumentenschutz" bezieht sich auf Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Interessen von Verbrauchern. Der Begriff "Ministerin" bezeichnet eine Frau, die in einem politischen Amt Verantwortung trägt, oft in einem Ministerium. Die Endung "-in" zeigt an, dass es sich um die weibliche Form des Ministeramts handelt. Insgesamt bezeichnet das Wort eine Politikerin, die für die Belange des Verbraucherschutzes zuständig ist und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Konsumenten fördert.

Beispielsatz: Die Konsumentenschutzministerin setzte sich für strengere Regelungen zum Schutz der Verbraucherrechte ein.

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