Kontoführungsgebühren


Eine Worttrennung gefunden

Kon · to · füh · rungs · ge · büh · ren

Das Wort Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kontoführungsgebühren sind die Gebühren, die Banken für die Verwaltung eines Kontos erheben. Diese Kosten können monatlich oder jährlich anfallen und variieren je nach Bank und Kontoart. Sie decken Dienstleistungen wie Kontobelieferung, Abwicklung von Überweisungen und Bereitstellung von Kontoauszügen ab. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Konto“ (ein Geldkonto) und „Führungsgebühren“ (Gebühren für die Führung bzw. Verwaltung) zusammen. Die Form ist plural, was darauf hinweist, dass es sich um mehrere Gebühren handelt, die insgesamt anfallen können.

Beispielsatz: Die Bank erhebt Kontoführungsgebühren, die jeden Monat von meinem Konto abgebucht werden.

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