Kontoinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Kon · to · in · ha · ber

Das Wort Kon­to­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­to­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­to­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Kontoinhaber" bezeichnet eine Person oder Organisation, die ein Konto bei einer Bank oder einem Finanzinstitut besitzt. Der Kontoinhaber ist berechtigt, über das Konto zu verfügen, Transaktionen durchzuführen und Informationen über den Kontostand zu erhalten. In dieser Form handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Konto" und "Inhaber" zusammensetzt. Das Wort beschreibt somit die Funktion und die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Bankkonto.

Beispielsatz: Der Kontoinhaber muss seine Kontodaten regelmäßig überprüfen.

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