Kontoinhabern


Eine Worttrennung gefunden

Kon · to · in · ha · bern

Das Wort Kon­to­in­ha­bern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­to­in­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­to­in­ha­bern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Kontoinhabern" ist die Dativ-Pluralform von "Kontoinhaber." Es beschreibt Personen, die Inhaber eines Kontos sind, beispielsweise bei Banken oder anderen Finanzinstituten. Kontoinhaber sind die rechtmäßigen Eigentümer des Kontos und haben das Recht, über die darauf befindlichen Gelder zu verfügen. In der Dativ-Pluralform wird die Beziehung zu den Kontoinhabern betont, etwa in einem Kontext, in dem man von den Rechten oder Pflichten spricht, die diesen Personen zustehen.

Beispielsatz: Die Kontoinhaber werden regelmäßig über die neuen Bedingungen informiert.

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