Kontopfändung


Eine Worttrennung gefunden

Kon · to · pfän · dung

Das Wort Kon­to­pfän­dung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­to­pfän­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­to­pfän­dung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kontopfändung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem das Guthaben eines Schuldners auf seinem Bankkonto von einem Gläubiger oder Gericht gepfändet wird, um offene Forderungen zu begleichen. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zunächst muss ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegen. Die Kontopfändung kann teilweise oder vollständig sein und betrifft in der Regel auch Gehaltseingänge oder andere regelmäßige Zahlungen. Ziel ist es, den Gläubiger zu befriedigen, während der Schuldner in der Regel einen Teil seiner finanziellen Mittel behält.

Beispielsatz: Die Kontopfändung führt dazu, dass auf das Girokonto des Schuldners zugegriffen werden kann, um offene Schulden zu begleichen.

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