Kontrollpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Kon · troll · pflicht

Das Wort Kon­troll­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­troll­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­troll­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kontrollpflicht bezeichnet die Verpflichtung zur Überwachung oder Kontrolle bestimmter Vorgänge, Prozesse oder Personen. Der Begriff wird häufig in rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kontexten verwendet, etwa in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften, Qualitätsstandards oder Sicherheitsvorschriften. Die Kontrollpflicht kann auch in Bezug auf Aufsichtspflichten von Behörden oder Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern oder der Öffentlichkeit verstanden werden. Sie ist eine zentrale Aspekte von Verantwortung und Transparenz in vielen Bereichen, um Missbrauch, Fehler oder unzulässige Praktiken zu vermeiden.

Beispielsatz: Die Kontrollpflicht des Aufsichtsrats gewährleistet eine transparente Unternehmensführung.

Vorheriger Eintrag: Kontrollpersonen
Nächster Eintrag: Kontrollposten

 

Zufällige Wörter: Innerrhoder Kappenknecht neunhundertneunundachtzigstes personifizierendes Stopppreisen