Konventionalstrafgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Kon · ven · tio · nal · straf · ge · setz

Das Wort Kon­ven­tio­nal­straf­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­ven­tio­nal­straf­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­ven­tio­nal­straf­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Konventionalstrafgesetz ist eine spezifische Form des Strafrechts, die Vertragsstrafen regelt. Es handelt sich um ein Gesetz, das den Rahmen für die Vereinbarung und Durchsetzung finanzieller Strafen oder Sanktionen festlegt, die im Falle einer Vertragsverletzung auferlegt werden können. Diese Strafen sind im Voraus zwischen den Vertragsparteien vereinbart und dienen dazu, die Leistungsbereitschaft und Vertragstreue zu fördern. Das Konventionalstrafgesetz ermöglicht es somit Vertragsparteien, finanzielle Konsequenzen für den Fall festzulegen, dass eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält.

Beispielsatz: Das neue Konventionalstrafgesetz regelt die finanzielle Verantwortung bei Vertragsverletzungen.

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