Konzessionsinhabers


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · si · ons · in · ha · bers

Das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­bers besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­si­ons­in­ha­bers" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Konzessionsinhabers“ ist die Genitivform des Substantivs „Konzessionsinhaber“. Es bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das eine Konzession, also eine offizielle Genehmigung zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten, erworben hat. Diese Konzession kann verschiedene Bereiche betreffen, wie beispielsweise Bauwesen, Gastgewerbe oder das Betreiben von Dienstleistungen. Der Konzessionsinhaber trägt Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, die mit der Konzession verbunden sind.

Beispielsatz: Der Konzessionsinhaber ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen.

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