Konzessionär


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · sio · när

Das Wort Kon­zes­sio­när besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­sio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­sio­när" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Konzessionär ist eine Person oder ein Unternehmen, das von einer öffentlichen Stelle (z. B. einer Stadt oder einem Staat) das Recht erhält, bestimmte Dienstleistungen oder Geschäfte in einem festgelegten Bereich auszuführen. Diese Erlaubnis, die oft an Auflagen geknüpft ist, ermöglicht es dem Konzessionär, beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel zu betreiben oder bestimmte Ressourcen zu nutzen. Der Begriff leitet sich vom Wort „Konzession“ ab, das die offizielle Genehmigung beschreibt. Die Tätigkeit des Konzessionärs kann abwechslungsreich sein und reicht von der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bis hin zur Nutzung öffentlicher Flächen.

Beispielsatz: Der Konzessionär erhielt das Recht, das neue Einkaufszentrum zu betreiben.

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