Kraftloserklärung


Eine Worttrennung gefunden

Kraft · los · er · klä · rung

Das Wort Kraft­los­er­klä­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kraft­los­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kraft­los­er­klä­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kraftloserklärung ist ein Substantiv, das aus den Teilen "Kraft" und "Erklärung" zusammengesetzt ist. Es bezeichnet den formaljuristischen Akt, durch den eine Erklärung oder Handlung als ohne rechtliche Wirkung betrachtet wird. Diese Form wird oft in rechtlichen Kontexten verwendet, etwa wenn eine Bindung oder Verpflichtung, wie ein Vertrag, aufgrund bestimmter Umstände für ungültig erklärt wird. Die Kraftloserklärung zielt darauf ab, die rechtlichen Folgen einer Handlung zu beseitigen und betont die Abwesenheit von rechtlicher Kraft.

Beispielsatz: Die Kraftloserklärung des Vertrages wurde von beiden Parteien unterzeichnet.

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