Krankenversicherungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Kran · ken · ver · si · che · rungs · ge · setz

Das Wort Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Krankenversicherungsgesetz“ bezeichnet ein Gesetz, das die Regelungen und Bestimmungen zur Krankenversicherung in einem Land festlegt. Es regelt den Anspruch auf medizinische Versorgung, die Finanzierung der Krankenversicherungen und die Leistungen, die Versicherte im Krankheitsfall erhalten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Krankenversicherung", was eine Versicherung zur Deckung von Gesundheitskosten bedeutet, und "Gesetz", was eine verbindliche rechtliche Norm bezeichnet, zusammen. Das Wort kommt in der zusammengesetzten Form vor und ist somit kein Einzelwort, sondern eine Komposition aus mehreren Begriffen.

Beispielsatz: Das Krankenversicherungsgesetz regelt die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung in Deutschland.

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