Krankenversicherungsschutz


Eine Worttrennung gefunden

Kran · ken · ver · si · che · rungs · schutz

Das Wort Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Krankenversicherungsschutz bezeichnet den rechtlichen und finanziellen Schutz, den eine Krankenversicherung ihren Versicherten bietet. Er umfasst die Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Präventionsmaßnahmen. In Deutschland ist dieser Schutz oft in gesetzliche und private Krankenversicherungen unterteilt. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen "Krankenversicherung" (eine Versicherung, die Gesundheitsrisiken abdeckt) und "Schutz" (Sicherung gegen mögliche Risiken oder finanzielle Belastungen) zusammen. "Krankenversicherungsschutz" ist ein Substantiv und stellt eine Kombination dar, die die Absicherung im Krankheitsfall beschreibt.

Beispielsatz: Eine gute Krankenversicherungsschutz ist entscheidend für die medizinische Versorgung im Ernstfall.

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