Kreditwesengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Kre · dit · we · sen · ge · setz

Das Wort Kre­dit­we­sen­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kre­dit­we­sen­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kre­dit­we­sen­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein deutsches Gesetz, das die Rahmenbedingungen und Regelungen für das Kreditwesen in Deutschland festlegt. Es regelt die Erlaubnis und Aufsicht von Kreditinstituten, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und den Schutz der Kund*innen zu fördern. Das Gesetz legt Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Risikomanagementpraktiken und die Transparenz im Bankbetrieb fest. Der Begriff „Kreditwesen“ bezieht sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe und der Finanzintermediation. Das Kreditwesengesetz ist somit ein zentrales Element der Finanzmarktregulierung in Deutschland.

Beispielsatz: Das Kreditwesengesetz regelt die Rahmenbedingungen für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland.

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